Ende April 2010 hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück einem – zumindest in Internet-Kreisen bekannten – Rechtsanwalts aus Osnabrück einen zugebilligt, obwohl dessen Haupttätigkeit darin besteht, das Inkasso für Mandanten durchzuführen, die im Internet im Rahmen sog. “Abo-Fallen” über verschiedene Internetportale scheinbar
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