Der Gerichtshof der Europäischen Union bleibt seiner Linie treu: Nach dem VW-Gesetz, dass dem Land Niedersachsen einen im Vergleich zu seinem Kapitalanteil übermäßigen Einfluss an dem VW-Konzern sichern sollte, trifft das Verdikt des EuGH nun Portugal und die portugiesische Telekom:
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