Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Kreditinstitute die ihnen obliegende Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben.
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt für Kreditinstitute
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