Werden bei dem Verkauf eines ehemaligen Tankstellengrundstücks die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, hindert sich nicht eine Inspruchnahme des Verkäufers im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs für Ansprüche nach dem Bodenschutzgesetz. Dies auch dann nicht, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufes das Bodenschutzgesetz noch gar
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