Die Auseinandersetzung um die medienrechtliche Zulässigkeit der seinerzeit geplanten, dann aber aufgrund der erhobenen Einwände wieder ad akta gelegten Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG geht in die nächste Runde. Nach dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht verkündeten Urteil muss
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