In dem beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahren hat der Generalanwalt nun seinen Schlussantrag vorgelegt. Nach Ansicht des Generalanwalt haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern ihres elektronischen Marktplatzes begangen worden sind.
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