Das von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgesprochene Verbot, in einer Diskothek alkoholische Getränke für 1 € zu verkaufen, ist, so zumindest ein im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt, rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren
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