Seit dem 1.1.2009 ist nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lottospiele. Nicht so für eine in Hamburg ansässige Gesellschaft. Sie hatte mit Lotto Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Vermittlung unter anderem
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