Zur Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nach einem zeitlich unbegrenzten Leistungsanerkenntnis des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden musste jetzt der Bundesgerichtshof Stellung nehmen:
Hiernach hat die Versicherung die Möglichkeit, ihren Versicherungsnehmer auf eine andere Ausbildung zu verweisen, durch das einschränkungslose
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