Die Warnung vor E-Zigaretten durch die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiterhin erlaubt.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift
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