Die Präsidentenstelle bei dem Sozialgericht Duisburg bleibt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vorerst frei. Der vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen vorgesehene Bewerber darf die Stelle vorerst nicht besetzen.
Um die Stelle hatten sich ein Vorsitzender Richter am Landessozialgericht (Antragsteller; Besoldungsgruppe R
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