Das Eisenbahn-Bundesamt kann von Eisenbahnunternehmen Auskünfte durch einen vollstreckbaren Bescheid einfordern.
So hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht für Recht erkannt, dass die DB Netz AG vom Eisenbahn-Bundesamt zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden darf, um überprüfen zu können, ob das zum
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