Nur wenn ein Beamter, dessen Dienstschlüssel gestohlen wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, ist er für einen erforderlich werdenden Austausch der Schließanlage des Gebäudes ersatzpflichtig.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Lehrerin im
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