Wieder einmal scheint eine Vorschrift des deutschen Steuerrechts vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand zu haben. So empfiehlt der Generalanwalt schlägt in seinen am 10. November 2005 in der Rechtssache C-292/04 vorgelegten Schlussanträgen, § 36 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m.
Artikel lesen











































