Dividenden aus Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten, welche im Gewinnanteil einer inländischen GmbH aus der Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft enthalten sind, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht nach dem mit den Niederlanden geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der
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