Aus der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 S. 1 BetrVG i. V. m. § 106 Abs. 3 Nr. 9 a, 10 BetrVG ergibt sich nicht die Pflicht zur Vorlage des Kaufvertrages über die Gesellschaftsanteile.
Ein Anspruch auf Vorlage des
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Aus der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 S. 1 BetrVG i. V. m. § 106 Abs. 3 Nr. 9 a, 10 BetrVG ergibt sich nicht die Pflicht zur Vorlage des Kaufvertrages über die Gesellschaftsanteile.
Ein Anspruch auf Vorlage des
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Einem Betriebsrat steht für eine Umbaumaßnahme (Versetzen einer Tür) kein Mitbestimmungsrecht zu. Eine versetzte Tür und damit ein verlängerter Weg zur Toilette stellt keine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.
So das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem der
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Mit seiner Unterzeichnung auf der Liste hat der Wahlbewerber ebenso zum Ausdruck gebracht, die Vorschlagsliste stützen zu wollen. Seine Unterschrift ist daher zugleich eine Stützunterschrift iSv. § 14 Abs. 4 BetrVG.
Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO hat
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Bei dem An- und Ablegen einer auffälligen Dienstkleidung innerhalb des Betriebs handelt es sich um eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit des tragepflichtigen Personenkreises und damit um Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Die Zeiten für das An- und
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Ein Betriebsrat verletzt grob seine gesetzlichen Pflichten, wenn er keine dem Gesetz entsprechenden Betriebsversammlungen und Abteilungsversammlungen durchführt. Ein Betriebsrat, der zielgerichtet im Gesetz verankerte Rechte einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vereitelt, ist nicht mehr tragbar und muss aufgelöst werden.
So
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Der Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken erfüllt nicht den Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ua. mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt
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Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG kann das Arbeitsverhältnis eines Wahlbewerbers in der Zeit von der Aufstellung des Wahlvorschlags bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nur aus wichtigem Grund und zudem nur unter Einhaltung des besonderen Verfahrens nach §
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Beschlüsse des Betriebsrats werden – abgesehen von besonderen, im Gesetz geregelten Fällen – mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an
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Der Betriebsrat kann individuelle Ansprüche der Arbeitnehmer, die in einer Betriebsvereinbarung ihre Grundlage haben (hier: Freistellungs- und Vergütungsansprüche an den rheinischen Karnevalstagen), nicht zum Gegenstand eines Durchführungsanspruchs machen.
Ist der Arbeitgeber bereit, den Arbeitnehmern zur Teilnahme an Karneval in dem
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Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Nutzung eines für dienstliche Zwecke eingerichteten E-Mail Accounts durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu Zwecken des Arbeitskampfs zu dulden. Eine derartige Duldungspflicht folgt nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG zum Schutz der
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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erstreckt sich nicht auf die Regelung der Teilnahme der gesetzlichen Mitglieder an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses gem. § 11 ASiG. Der Umfang der Mitbestimmung bei einer evtl. Geschäftsordnung
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Vor Versetzungen gestellten Personals im Einsatzbetrieb ist auch der im Stammbetrieb gebildete Betriebsrat zu beteiligen, wenn sich die Versetzung auf die nach § 99 Abs. 2 BetrVG geschützten Interessen der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft auswirken kann und der Gestellungsvertrag keine
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Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Unterrichtung über alle vom Arbeitgeber erteilten oder beabsichtigten Abmahnungen.
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und nach Satz
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Der Betriebsrat kann in Fällen, in denen der Arbeitgeber die gebotene Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers unterlässt, in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben,
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Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die Vorschrift schreibt die Ausschreibung von Arbeitsplätzen nicht generell vor. Eine Verpflichtung hierzu
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Voraussetzung für die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die geplante personelle Einzelmaßnahme unter
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Weist der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einer anderen Schicht innerhalb des betrieblichen Arbeitszeitsystems zu, ohne den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beteiligen, liegt darin zumindest kein grober Verstoß des Arbeitgebers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. Der Betriebsrat
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Alle vier Jahre finden neue Betriebsratswahlen statt. Die nächsten Wahlen sind in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2014. Eine anstehende Betriebsratswahl hat einen langen Vorlauf. Von der Entscheidung zur Kandidatur, über die Nominierung mit anschließender Schulung
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Als Betriebsrat wird man nicht geboren – man wird dazu gewählt. Und mit der Wahl stellt sich dem einzelnen Betriebsratsmitglied die Frage, worin seine Aufgaben bestehen. Die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1952 geregelt, das
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Der Beschluss einer Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint, kann nicht mit einem Antrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit dieses Beschlusses gerichtet ist.
Für die begehrte Feststellung fehlte es an den
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Ein Betriebsteil ist dem Hauptbetrieb zuzuordnen, wenn seine Belegschaft nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Teilnahme an der dort stattfindenden Betriebsratswahl beschließt.
Nach § 112 Abs. 4 BetrVG entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans, wenn
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Eine Gewerkschaft kann im Wege einer einstweiligen Verfügung ihren Anspruch gegen einen Arbeitgeber durchsetzen, zum Zwecke der Unterstützung und Beratung des für eine Betriebsratswahl gebildeten Wahlvorstandes Zugang zum Betrieb zu erhalten.
Ebenso kann eine Gewerkschaft im Wege einer einstweiligen Verfügung
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Nach § 101 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.
Bei Ein- und Umgruppierungen
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Auch in der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung zu hören. Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat
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Der Nachweis der Stimmabgabe kann nicht auf andere Weise als durch den nach § 12 Abs. 3 WO in Anwesenheit des Wählers oder in Fällen schriftlicher Stimmabgabe nach § 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WO in öffentlicher Sitzung
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Der Europäische Betriebsrat hat keinen Anspruch auf unmittelbare Kommunikation mit den Arbeitnehmern über das Intranet, wenn Arbeitnehmervertretungen in deren Betrieben oder Unternehmen bestehen.
Die Regelungen des EBRG verhalten sich zur Frage der Information einzelner Arbeitnehmer durch den Europäischen Betriebsrat nicht
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Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich
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Die fiktive Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines frei gestellten Personalratsmitglieds erstreckt sich nicht auf die Teilhabe am beschleunigten Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD, wenn der Arbeitgeber die Verkürzung der Stufenlaufzeit entsprechend der Intention der Tarifvertragsparteien
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Es besteht keine offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle, wenn der Betriebsrat für in der Vergangenheit erbrachte Sonderzahlungen sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG beansprucht. Ebenso kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung zukünftiger Sonderzahlungen einfordern, selbst wenn diese
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Nach § 42 Buchst. b) MVG.EKD unterliegt in einer dem Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) unterstehenden Einrichtigung eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit der eingeschränkten Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung. Sie ist gem. § 38 Abs. 1
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Dadurch, dass die Betriebsratsmitglieder nach § 38 Abs. 1 BetrVG vollständig von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt sind, ändert sich nichts an dem im Arbeitsverhältnis anwendbaren Arbeitszeitmodell. Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder erfordert nicht, dass sie von den Regelungen der
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Bei der Prüfung, ob die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats sachdienlich iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Alt. 2 BetrVG ist, ist von besonderer Bedeutung, wo die mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen im Betrieb getroffen werden. Bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit
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Betrifft der Einsatz von Überwachungseinrichtungen mehrere Konzernunternehmen, weil von den Kameras nicht nur Arbeitnehmer eines Unternehmens erfasst werden, ist der Konzernbetriebsrat nach § 58 Abs.1 BetrVG für die Regelungen zur Anwendung der Überwachungseinrichtungen zuständig.
So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem
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Der Antrag auf Feststellung der richtigen Auslegung und Anwendung einer tariflichen Norm, welche dem antragstellenden Betriebsrat zumindest bei der Verteilung des tariflich Festgelegten ein Beteiligungsrecht gibt, ist zulässig. Gibt ein Tarifvertrag dem Betriebsrat einen Informationsanspruch über das vom Arbeitgeber nach
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Nach § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis
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Ein Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung des Betriebsrats über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich selbst auch auf die betreffende Stelle beworben hat.
Nach § 99 Abs. 3 Satz 2
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Nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Zustimmung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen als erteilt, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung der Zustimmung nicht frist- und formgerecht mitteilt. Voraussetzung sowohl für den Eintritt dieser gesetzlichen Fiktion
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Beim Bundesarbeitsgericht könnte eine Änderung der Rechtsprechung zu verfahrensfehlerhaft ergangenen Betriebsratsbeschlüssen bevorstehen:
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte die Auffassung vertreten, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses
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Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen.
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach
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Wird ein Betriebsratsvorsitzender von einem Betriebsratsmitglied mit Hitler verglichen, ist das eine solche Diffamierung, dass das betreffende Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.
So das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Betriebsrats, dessen Antrag auf Ausschluss eines
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Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnte.
Nach § 19
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Gem. § 15 Abs. 1 KSchG kann das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden und nur dann, wenn hierfür vorher die nach § 103 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Gemäß § 103 Abs. 2 S.
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Ein Betriebsrat kann im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht die Unwirksamkeit einer vom Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung geltend machen, es sei denn, dass hierdurch nicht in seine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition eingegriffen wurde.
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter antragsbefugt, wenn er eigene Rechte
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Betriebsratsfähige Organisationseinheiten im Sinne von § 18 Abs. 2 BetrVG liegen ua. dann vor, wenn es sich bei den Einrichtungen um Betriebe im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrVG handelt.
Ein Betrieb im Sinne von § 1 Abs. 1
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Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Ermessens neben den gesetzlich vorgesehen Ausschüssen (§§ 27, 28 BetrVG) in seiner Geschäftsordnung auch die Errichtung anderer Ausschüsse (hier: Koordinationsausschüsse) und so genannter Fachbeauftragter für bestimmte Themen regeln.
In größeren Betrieben
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Sowohl die Bildung von Koordinationsausschüssen als auch die Einsetzung von Fachbeauftragten in der Geschäftsordnung des Betriebsrates ist zulässig. Sie verstoßen nicht gegen Grundsätze des Betriebsverfassungsgesetzes.
Mit dieser Begründung beurteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler
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Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG wird durch einen Verwaltungsakt eingeschränkt, soweit dieser den Arbeitgeber verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in dem Rechtsstreit zwischen einer Berliner Spielbank und
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Die Untätigkeit des Betriebsrats über einen längeren Zeitraum ist als grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten grundsätzlich geeignet, einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG zu begründen. Die Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen nach § 43 Abs.
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Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht etwa aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren.
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Die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats zur Einstellung von neuen Arbeitnehmern ist begründet, wenn ein Arbeitgeber mit seinem Konzept, nur Arbeitnehmer in Teilzeit zu beschäftigen, den Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG unterläuft.
So das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem
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Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist die Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach
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Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen.
Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats nach der Anzahl der im Betrieb in der
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