Wesseling Chemiepark

Mitbestimmung bei der Umgruppierung

Nach § 3 Nr. 2 Satz 2 des Bundesentgelttarifvertrags für die chemische Industrie ist allein die Tätigkeit der Arbeitnehmerin, nicht die berufliche Bezeichnung für die Eingruppierung maßgebend. Daher kann auch die bloße Übertragung von Funktionen eine Eingruppierung nicht begründen. 

Der

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Besprechungsraum

Der Betriebsrat – und seine Videokonferenzen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht

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Die Präsenzsitzung des Konzernbetriebsrats

Nach der am Veranstaltungsort derzeit geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung zulässig. Die Arbeitgeberin ist trotz einer verbleibenden Risikosteigerung nicht zur Untersagung der Sitzung als Präsenzveranstaltung berechtigt.

So hat das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Verfahren

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Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte

Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines

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Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern

Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur

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