Verdachtstatsachen

Indiztatsachen, aus denen Schlussfolgerungen zum Nachteil eines Angeklagten gezogen werden sollen, müssen zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen. Andernfalls kommt der Zweifelssatz zum Tragen.

Dies gilt auch für die Begehung vergleichbarer weiterer Straftaten, aus der Schlussfolgerungen zum Nachteil des Angeklagten im

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Beweiswürdigung

Die Beweiswürdigung ist dann rechtsfehlerhaft, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat.

Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine

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Bundesfinanzhof (BFH)

Willkürliche Beweiswürdigung

Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das Finanzgericht kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des Finanzgericht im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht.

Eine Beweiswürdigung ist

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Die Angaben einer Vertrauensperson

Feststellungen können nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden.

Das Gericht darf dabei entscheidend darauf abstellen, dass

  • eine konfrontative Befragung der Vertrauensperson nicht möglich war,
  • lediglich wenige Umstände zum Zustandekommen
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Das hat der schon einmal gemacht…

Sollen vergleichbare Straftaten als Indiz für verfahrensgegenständliche Taten gewertet werden, müssen jene anderen Taten feststehen.

Die bloße Möglichkeit der Herkunft der Gelder aus (anderen) Betäubungsmitteldelikten liefert noch kein tragfähiges Indiz. Hier ist diese Ausgangstatsache für den von der Beschwerdeführerin erstrebten

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Kronzeuge vom Hörensagen

Ein Zeuge vom Hörensagen ist zwar ein zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den § 244 Abs. 2, § 261 StPO zu beurteilen ist. Jedoch stellen die begrenzte Zuverlässigkeit dieses Zeugnisses und die Beschränkung der Nachprüfungsmöglichkeiten besondere Anforderungen an

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Die Lücken in der Beweiswürdigung

Auf die Sachrüge hin prüft das Revisionsgericht, ob die tatrichterliche Beweiswürdigung so, wie sie sich aus den Urteilsgründen ergibt, den Beweisstoff lückenlos ausgeschöpft hat. Lückenhaft ist die Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert.

Im Übrigen liegt ein

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Beweiswürdigung des Verwaltungsrichters

Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen

Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz

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Verurteilung im Ausschlussverfahren

Eine Verurteilung ist in einem Ausschlussverfahren möglich, wenn kein Beweisanzeichen vorliegt, das unmittelbar auf die Tatbegehung und den Täter schließen lässt.

Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen

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Lücken in der Beweiswürdigung

Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert.

Im Übrigen liegt ein Erörterungsmangel und damit eine Lücke nur dann vor, wenn sich das Tatgericht mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat.

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Die Aussage der einzigen Belastungszeugin

Wenn – wie im vorliegenden Fall – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen.

Dabei müssen die Urteilsgründe nachvollziehbar erkennen

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Bedingter Vorsatz

Bedingt vorsätzlich handelt, wer die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt.

Dass der Angeklagte mit einer Verletzung habe rechnen müssen, reicht für die Annahme des Wissenselements des Vorsatzes nicht aus. Erforderlich ist die positive Feststellung, dass

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Zweifel an der Täterschaft

Kann das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht überwinden, so ist dies vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen. Die Würdigung der Beweise ist Sache des Tatrichters, dem allein es obliegt, sich unter dem Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die

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Das Opfer als einzige Belastungszeugin

An die Darstellung der Überzeugungsbildung im Urteil sind dann besondere Anforderungen zu stellen, wenn das Tatgericht seine Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen allein auf die Angaben des Geschädigten stützt.

In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt,

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Schuldfähigkeit – und ihre Prüfung

Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden.

Solche Zweifel wurden in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall in der Beweiswürdigung

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Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen. Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen

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