Dass ein Beschluss fehlerfrei gefasst ist, steht zwischen den Gesellschaftern fest, wenn der Beschluss nicht innerhalb einer gesellschaftsvertraglichen Klagefrist angefochten wird. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass ein fehlerhafter Beschluss nur binnen einer Frist von einem Monat angefochten werden kann. Durch die gesellschaftsvertragliche Bestimmung, dass eine Anfechtung eines rechtsfehlerhaften Beschlusses nur durch Klage
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