Der Bundesfinanzhof hat nochmals betont, welche Darlegungserfordernisse für die Rüge eines Verfahrensmangels gelten, das Finanzgericht habe seine aus § 76 Abs. 1 FGO resultierende Sachaufklärungspflicht verletzt:
Die Kläger müssen für die Rüge, das Finanzgericht habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden
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