Verabreden sich die Mitglieder zweier rivalisierender Gruppen, ihre Streitigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt „per Faust“ auszutragen, so haben die Teilnehmer dieser Verabredung zwar in die bei dieser Schlägerei verwirklichten Körperverletzungen eingewilligt, diese Einwilligungen verstoßen jedoch gegen die guten Sitten und
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