Weist das Gericht den unter Bewährung stehenden Verurteilten an, sich zwecks Nachweises seiner Drogenabstinenz Urintests zu unterziehen, hat die Staatskasse die Kosten hierfür zu übernehmen, wenn der Verurteilte schuldlos hierzu nicht in der Lage ist.
Die Weisung, sich Urinkontrollen zu
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