Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren als verfassungskonform bewertet hat, hatte jetzt der Bundesgerichtshof erstmals in zwei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren unter Beachtung dieser Maßstäbe über die Transparenz und Dokumentation von Gesprächen mit dem Ziel
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