Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Sagt das Amtsgericht Mü;nchen.
Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei ihr einen
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