Die verbilligte Überlassung einer Wohnung führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, ebenso die Zahlung von freiwiligen Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.
Eine Aktiengesellschaft überließ der Witwe eines früheren Vorstandsvorsitzenden eine 231 qm große Wohnung für eine Miete von monatlich 200 DM. Zudem gewährte
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