Streiten sich Vermieter und Mieter über zwei Mieterhöhungen, bei denen die zweite auf der ersten aufbaut, darf es kein Teilurteil über die erste Mieterhöhung geben, da sonst eine Verletzung des Prinzips der Widerspruchsfreiheit vorliegt.
Hat der Mieter einer Mieterhöhung nicht
Artikel lesen








































