Flugpassagieren steht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung zu, die im Zusammenhang mit den von der Pilotenvereinigung Cockpit angekündigten Pilotenstreiks erfolgten.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in zwei bei ihm anhängigen Verfahren, in denen die Kläger
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