Ein im erstinstanzlichen Versorgungsausgleichsverfahren formell nicht Beteiligter, aber nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigter Versorgungsträger kann auch nach Ablauf der Frist des § 63 Abs. 1, 3 Satz 1 FamFG in zulässiger Weise Beschwerde einlegen. Für ihn wird durch
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Der vergangene Monat hat im Familienrecht wieder eine Reihe neuer Entscheidungen gebracht. Aber sehen Sie selbst:









Auch im Familienrecht gab es im vergangenen Monat eine Reihe bemerkenswerter Neuigkeiten, insbesondere auch im Betreuungsrecht. Aber sehen Sie selbst: