Zum notwendigen Inhalt einer Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen hatte aktuell der Bundesgerichtshof Anlass, Stellung zu nehmen:
Nach § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat der Beschwerdeführer in Ehesachen und Familienstreitsachen zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu
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