Streitwert im Zugewinnausgleichsverfahren

Für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach über die Frage des Werts des Beschwerdegegenstands bei der

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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen.

Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung

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Der Verzicht auf den Zugewinnausgleich

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erweist sich der Zugewinnausgleich schon im Hinblick auf seine nachrangige Bedeutung im System der Scheidungsfolgen einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich.

Ob trotz der grundsätzlichen Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs im Einzelfall Anlass zu einer verstärkten Inhaltskontrolle

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Vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert

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