Anschlussbeschwerde eines Versorgungsträgers

Ungeschriebene Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde in Versorgungsausgleichssachen ist, dass der Anschlussbeschwerdeführer – hier der Versorgungsträger – durch die auf das Hauptrechtsmittel – hier eines anderen Versorgungsträgers – ergehende Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann.

Nach § 66

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Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Geht der Kindern gegenüber gesteigert Unterhaltspflichtige einer vollen Erwerbstätigkeit nach, kann ihm daraus ein über den erzielten Verdienst hinausgehendes fiktives Einkommen nur dann zugerechnet werden, wenn er unterhalb seiner Qualifikation oder Fähigkeiten arbeitet. Es ist Sache des Unterhaltsgläubigers, dies dazulegen;

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