Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verneint den Schadensersatzanspruch eines Brautpaares gegen einen „schwarz“ bezahlten Hochzeitsveranstalter. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht, mit dem ein Ehepaar eine Schadensersatzklage gegen ihren Hochzeitsveranstalter erheben wollte.
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