Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können zukünftig nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Nach der Reform
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