Mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts des Unfallfahrzeugs im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem zugrunde lag ein Fall aus Kassel: Dort nahm der klagende Fahrschulinhaber die beklagte Haftpflichtversicherung auf Ersatz
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