Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
Artikel lesen
Kopplungsverbote bei Handyverträgen
Wie der Gerichtshof der Europäischen Union auf ein polnisches Vorabentscheidungsersuchen hin soeben entschieden hat, kann ein EU-Mitgliedstaat untersagen, den Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten davon abhängig zu machen, dass der Endnutzer einen weiteren Vertrag schließt. Eine nationale
Artikel lesen




















































