Die Nichteinstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber wegen fehlender Kirchenzugehörigkeit kann nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG gerechtfertigt sein. Die Norm ist unionsrechts- und verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion zulässig ist, wenn eine bestimmte
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Durchsetzung von Behindertenrechte durch Nichtbehinderte
Die Klage eines nicht behinderten und auch im Übrigen nicht in seiner Mobilität eingeschränkten Straßenbahnbenutzers gegen einen Planfeststellungsbeschluss für einen Straßenbahntunnel, die darauf gestützt ist, das Planungskonzept für die Rettung behinderter oder in der Mobilität eingeschränkter Personen sei unzureichend, ist
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