Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
Artikel lesen
Kein Ausgleich für verfallenen Beamtenurlaub
Ein Beamter hat nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.
Der Kläger des jetzt vom Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreits war vor seiner Pensionierung ein
Artikel lesen


















































