Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell in zwei Verfahren erneut mit den Voraussetzungen und der Reichweite der in § 477 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung; im Folgenden aF; nunmehr § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB)
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Solarium nur für Erwachsene
Bereits seit dem 4. August 2009 steht im „Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) ein Verbot für Jugendliche, ein Solarium zu bentzen. Seit heute ist dieses Solarienverbot für Minderjährige auch bußgeldbewehrt.
Hintergrund dieses Verbots
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