Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Deutschkenntnisse für den Ehegattennachzug
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich heute erstmals mit dem 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügten Spracherfordernis beim Ehegattennachzug befasst. Seit dieser Änderung des Aufenthaltsgesetzes bestimmt § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, dass ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem
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