Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
Artikel lesen
Rundfunkgebühren von der GmbH
Rundfunkgebühren können gegen juristische Personen nur von der Landesrundfunkanstalt festgesetzt werden, in deren Anstaltsbereich die juristische Person ein Gerät zum Empfang bereit hält. Nicht zuständig ist dagegen die Landesrundfunkanstalt am (bloßen) Sitz der Gesellschaft.
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. Februar
Artikel lesen

















































