Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Hausverbot für juristisches Repetitorium
Darf eine Universität ein Hausverbot gegen ein juristisches Repetitorium aussprechen, da sie in dem Repetitorium ein mißliebige Konkurrenz sieht?
Zumindest im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt dem juristischen Repetitorium Recht gegeben und das von der Universität
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