Der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, stellt eine Betriebsvorrichtung im Sinne des Investitionszulagegesetzes dar.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007
Artikel lesen







































