Das Bundesfinanzministerium hat das Formular für 2006 für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine Ausfüllanleitung veröffentlicht.
Dieses Formular ist von allen Selbständigen und Gewerbetreibenden zu verwenden, die nicht bilanzieren, sondern ihren Gewinn durch eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
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