Erneut hatte sich der Bundesfinanzhof mit der rückwirkend schärferen Einkommensbesteuerung von Entlassungsentschädigungen zu befassen. Dabei hat der BFH das Bundesverfassungsgericht angerufen, da er die rückwirkend verschärfte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen für verfassungswidrig erachtet.
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