Die unhaltbare Verbescheidung eines Ablehnungsgesuchs kann das Recht einer Prozesspartei auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG) verletzen.
In der hier vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ging es um die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch in einer
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