Ein Ablehnungsgesuch, welches lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist unzulässig. Dies war in dem hier entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Fall: Der Beschwerdeführer begründet das Ablehnungsgesuch damit, dass die abgelehnte Richterin und die abgelehnten Richter bereits in zwei früheren Verfahren von ihm erhobene Verfassungsbeschwerden,
LesenSchlagwort: Befangenheit
Die frühere Tätigkeit eines Richters
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Allein aus der früheren amtlichen Tätigkeit eines
LesenRichterlicher Hinweis – und die Besorgnis der Befangenheit
Ein richterlicher Hinweis, der die vorläufige Rechtsauffassung des Berichterstatters in sachlicher Form wiedergibt, rechtfertigt keinen Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des abgelehnten Richters. Derartige Hinweise dienen der rechtlichen Klärung und liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung. Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und
LesenDie nicht rechtsmissbräuchliche Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht. Auch
LesenDer in der Beschwerdeinstanz erledigte Befangenheitsantrag
Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Beklagten ist als Antrag auf Feststellung der Erledigung der Rechtsbeschwerde auszulegen. Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und
LesenBefangen – weil die Ehefrau erstinstanzlich urteilte
Die Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Beklagte erstinstanzlich
LesenDas Ablehnungsgesuch gegen nicht namentlich genannte Richter
Ein Ablehnungsgesuch gegen nicht namentlich genannte Richter ist offensichtlich unzulässig. Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige
LesenDer von der Mitwirkung ausgeschlossene BVerfG-Richter
Ein Mitwirkungsausschluss folgt aus der Beteiligung einer Richterin oder eines Richters an der Sache (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG) oder aus einer vorangegangenen Tätigkeit in derselben Sache (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Die Ausschlussregelung ist als Ausnahmetatbestand konstruiert und deshalb eng auszulegen. Das Tatbestandsmerkmal „derselben Sache“
LesenDas nicht begründete Ablehnungsgesuch
Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. So liegt der Fall
LesenDer hat schon einmal einen Antrag von mir abgelehnt!
Die Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann eine Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen. Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die im Tenor genannten Richter des Bundesverfassungsgerichts kann mit der Sachentscheidung erfolgen, wenn dieses offensichtlich unzulässig ist. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind
LesenDer Richter als Kläger im Parallelverfahren
Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht. Auch die Anmeldung der Richterin in dem gegen
LesenDas Ablehungsgesuch nach verweigerter Prozesskostenhilfe
Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist. Ein auf diese Weise begründetes Ablehnungsgesuch steht rechtlich einer Richterablehnung gleich, die überhaupt keine Begründung aufweist. In diesem Sinne völlig
LesenVom Politiker zum Verfassungsrichter – und die mögliche Befangenheit
Ein Richter am Bundesverfassungsgericht ist auch in einem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung eines Gesetzes, an dessen Erlass er zuvor als Bundestagsabgeordneter maßgeblich mitgewirkt hat, nicht kraft Gesetzes (§ 18 BVerfGG) von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen. Für das Bundesverfassungsgericht besteht im hier entschiedenen Fall auch kein ausreichender Anlass, an seiner
LesenBetreuungsverfahren – und die unterbliebene Anhörung durch das Beschwerdegericht
§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist. Einen Antrag oder eine Anregung auf
LesenBefangen wegen früherer gleichgelagerter Verfahren?
Ein (Verfassungs-)Richter, der in einem Parallelverfahren über rechtlich gleich gelagerte Streitfragen entschieden hat, ist nicht (hier: nach § 18 Abs. 1 BVerfGG) von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch vermag eine Beteiligung an einem vorangegangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, das ähnliche Rechtsfragen aufgeworfen hat, als solche nicht die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 19
LesenBefangenheit – wegen der Nichtladung von Zeugen?
Nach u.a. § 54 Abs. 1 VwGO, § 42 Abs. 2 ZPO ist ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass
LesenDas offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. So lag der Fall auch in der
LesenDas unzulässige Ablehungsgesuch
Ein unzulässiges Ablehnungsgesuch ist unter Mitwirkung der der zuständigen Spruchgruppe angehörenden (abgelehnten) Richter des Bundesgerichtshofs zu verwerfen. Grundsätzlich entscheidet über ein Ablehnungsgesuch zwar das Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, ohne dessen Mitwirkung (§ 45 Abs. 1 ZPO). Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ist der abgelehnte Richter
LesenBefangenheit – wegen der Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger Rechtsprechung
Gemäß § 42 Abs. 2 ZPO setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der
LesenDer offensichtlich unbegründete Befangenheitsantrag
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. So liegt der Fall hier. Der Beschwerdeführer
LesenKein „Tschüß“ vom Richter
Eine unterbliebene Reaktion der Richterin auf die Verabschiedung einer Partei begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Im hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall behauptete der Beschwerdeführer bereits nicht, dass die Richterin die Verabschiedung in Form des Wortes „Tschüss“ überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Eine solche ist am Ende einer mündlichen Verhandlung durch
LesenDer ehemalige Politiker als Verfassungsrichter – und das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen Aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines
LesenEntscheidung über das Ablehnungsgesuch – und die Mitwirkung des abgelehnten Richters
Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist schon dann willkürlich, wenn die Ablehnung des Gesuchs ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand, den Verfahrensstand oder den Akteninhalt erfordert. Über ein Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht nach § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung
LesenEindeutig unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Richterablehnungen
Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. In diesen Fällen entscheidet abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters. Eindeutig unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch,
LesenDie missbräuchliche Richterablehnung
Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen als unzulässig verworfen werden, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt. Indizien für einen solchen Missbrauch können darin liegen, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf die abgelehnten Richter bezogen ist,
LesenDer medizinische Sachverständige – und seine wirtschaftlichen Interessen als Arzt
Der Umstand, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige im Rahmen der von ihm ausgeübten ärztlichen Tätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung Behandlungsleistungen erbracht (hier: IMRT-Strahlentherapie) und abgerechnet hat (hier: analog Nummer 5855 GOÄ), begründet für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn in einem Rechtsstreit zwischen einem anderen Versicherungsnehmer und
LesenDie offensichtlich unzulässige Richterablehnung
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem
LesenAblehnungsgesuch gegen nicht namentlich genannte Richter
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Die offensichtliche Unzulässigkeit des Gesuchs ergibt sich
LesenVerwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, wenn dieses offensichtlich unzulässig ist. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der
LesenAlle Richer sind befangen. Alle.
Ein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil mit ihm pauschal die Richter abgelehnt werden, die an der dem Ablehnungsgesuch vorangegangenen Gerichtsentscheidung mitgewirkt haben, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten könnten. Diese Entscheidung kann das Bundesarbeitsgericht unter Mitwirkung der
LesenZwangsversteigerung – und der wegen Befangenheit abgelehnte Rechtspfleger
Der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren darf nach § 83 Nr. 6 ZVG (vorläufig) grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn der Rechtspfleger zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist. Zwar kann ein Termin bei drohender Vertagung unter Mitwirkung des abgelehnten Rechtspflegers fortgesetzt werden (§ 10 Satz 1 RPflG i.V.m. § 47 Abs.
LesenDie Ehefrau des Richters
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn seine Ehegattin als Sekretärin der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei unter Berücksichtigung der Umstände die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum
LesenRichterliche Terminsvorbereitung – und die Besorgnis der Befangenheit
Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einer Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter
LesenDer abgelehnte Befangenheitsantrag – und die Verfassungsbeschwerde
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die ein Befangenheitsgesuch ablehende Entscheidung des Sozialgerichts steht nicht entgegen, dass es sich bei der angegriffenen Entscheidung um eine Zwischenentscheidung des Sozialgerichts handelt. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Subsidiarität sind Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung inzident gerügt werden
LesenDas verspätete Ablehnungsgesuch – und die Anhörungsrüge
Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist. Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn gegen den
LesenDer Richter als Autor – oder: die Festschrift als Befangenheitsgrund
Die frühere Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift kann in einem Rechtsstreit, in dem der Geehrte als Beklagter wegen Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird, die Besorgnis der Befangenheit begründen. Nach § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein
LesenRichterablehnung – per Anhörungsrüge
Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden. Aus diesen Gründen führt eine von
LesenBefangenheit – wegen der Entscheidung in einem früherem Verfahren
Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln. Dabei kommen
LesenDas Ablehnungsgesuch gegen nicht benannte Richter
Ein Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, wenn die Richter nicht benannt sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. September 2018 – 1 BvR 1413/18
LesenDas Befangenheitsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Soweit die Verfügungsklägerin das Befangenheitsgesuch damit begründet, dass der Ausfertigungsvermerk mangels richterlicher Unterschriften nicht korrekt sei, dass in der Ausfertigung nicht angegeben sei, ob der Beschluss mit dem Original identisch sei und zudem eines Datums entbehre, richtet sich dies nicht gegen die Bundesgerichtshofsmitglieder, sondern ersichtlich gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
LesenDie erfolglose Ablehnung eines Dolmetschers
Nach § 191 GVG gelten für die Ablehnung eines Dolmetschers die Regeln über die Ablehnung eines Sachverständigen entsprechend. Gemäß § 74 Abs. 1 StPO sind auf den Sachverständigen wiederum die Vorschriften über die Richterablehnung entsprechend anzuwenden. Anders als bei der Richterablehnung prüft das Revisionsgericht bei der Sachverständigen- und Dolmetscherablehnung nicht
LesenAlle Richter sind befangen!
Ein Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, wenn es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. August 2018
LesenBefangen – wegen früherer Urteile
Soweit das Ablehnungsgesuch die nunmehr anhängige Wahlprüfungsbeschwerde betrifft, ergibt sich keine Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über eine frühere Wahlprüfungsbeschwerde. Insoweit ist von der gesetzlichen Wertung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG auszugehen, wonach ein Richter von der Ausübung
LesenDas rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch
Ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO ist dann unzulässig, wenn es rechtsmissbräuchlich erhoben wird. Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen. So lag es auch im hier entschiedenen Fall: Die zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte hat gegen den erklärten
LesenDas offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch – und seine Ablehnung im Urteil
Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, wenn es offensichtlich unzulässig ist. Dies ist etwa der Fall, wenn die Antragstellerin in unzulässiger Weise den gesamten Bundesgerichtshof als befangen abgelehnt hat. Das Gericht kann in diesem Fall abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO unter Mitwirkung der abgelehnten Bundesgerichtshofsmitglieder
LesenDer Streit um die Richterablehnung – und der Grundsatz des gesetzlichen Richter
Eine „Entziehung“ des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden. Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß
LesenEntbindung von Schöffen – und ihre Überprüfung
Der Bundesgerichtshof überprüft die Entbindung von Schöffen lediglich am Maßstab der Willkür. Eine über den Willkürmaßstab hinausgehende Richtigkeitsprüfung kommt angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG nicht in Betracht und ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich. Während
LesenDie Vorbefassung des Strafrichters
Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen. Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur
LesenRichterablehnung – wegen einer den Verfahrensgegenstand betreffenden Vorbefassung
Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist bei dem Ablehnenden gegeben, wenn er bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, welche die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Knüpft die Richterablehnung an eine den
LesenDer gesetzliche Richter – und die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Gemäß § 338 Nr. 3 StPO ist das Urteil unter anderem dann als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen, wenn bei dem Urteil ein Richter mitgewirkt hat, nachdem das Ablehnungsgesuch mit Unrecht verworfen worden ist. Mit Unrecht verworfen ist das Ablehnungsgesuch vor allem, wenn es zulässig und sachlich begründet
LesenBesorgnis der Befangenheit – und die vermeintlich fehlerhafte Rechtsanwendung
Nach § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Richter von den Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel
LesenRechtsbeschwerde gegen ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch
Die Rechtsbeschwerde gegen ein vom Oberlandesgericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch ist unzulässig. Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) oder das Beschwerdegericht,
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