§ 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet den Unternehmer, den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens anhand aussagekräftiger Unterlagen zu unterrichten. Einer zusätzlichen Erforderlichkeitsprüfung bedarf es nicht. Die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 109 BetrVG setzt nicht voraus, dass der Wirtschaftsausschuss über sein an den Unternehmer gerichtetes Auskunfts-
LesenSchlagwort: Betriebsverfassung
Schadensersatz wegen Behinderung der Arbeit des Betriebsrats – und das Beschlussverfahren
Über den Antrag eines Betriebsratsmitglied auf Schadensersatz wegen Behinderung seiner Arbeit als Betriebsrat ist nach § 2a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in dem Fall eines Betriebsrats, dem die Arbeitgeberin eine Kostenübernahme für die Teilnahme an
LesenDer Betriebsrat – und seine gegenwarts- und zukunftsbezogenen Überwachungsaufgaben
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie auf dessen Verlangen Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren. Hieraus folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Anspruchsvoraussetzung ist
LesenDie Überwachungsaufgaben des Betriebsrats – und der Auskunftsanspruch
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie auf dessen Verlangen Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren. Hieraus folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Anspruchsvoraussetzung ist
LesenBetriebsrat – Überwachungsaufgaben und Auskunftsansprüche
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie auf dessen Verlangen Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren. Hieraus folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Anspruchsvoraussetzung ist
LesenBetriebsrat – und seine gegenwarts- und zukunftsbezogenen Überwachungsaufgaben
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ua. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Überwachungsaufgabe ist vorrangig gegenwarts- und zukunftsbezogen, um den Arbeitgeber ggf. zu künftiger Rechtsbefolgung anzuhalten. Nur wenn sich aus Auskünften über bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitgebers in
LesenErstgesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements – und ihre Verhinderung durch den Betriebsrat
Nach § 84 Absatz 2 SGB IX ist es Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern, deren Ausfallzeiten die Schwellenwerte überschritten haben, das betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten und dieses auch durchzuführen. Dem Betriebsrat kommt insoweit nur eine Überwachungspflicht zu (§ 84 Absatz 2 Satz 7 SGB IX). Bei Untätigkeit des Arbeitgebers kann der
LesenDauerhaft überlassene Arbeitnehmer – und die Zuständigkeit des Betriebsrats
Eine Zuständigkeit des Betriebsrats für sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer besteht nicht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleibt es bei der Zuordnung der Leiharbeitnehmer zum Betrieb der S als Vertragsarbeitgeberin auch während der Zeit der Arbeitsleistung im Entleiherbetrieb. Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer sind nicht
LesenDauerhaft überlassene Arbeitnehmer – und das Arbeitsverhältnis zur Entleiherin
Zwischen dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmern und der Entleiherin kommt kein Arbeitsverhältnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zustande, sofern die Verleiherin während der gesamten Dauer der Überlassung über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher ausschließlich
LesenDer ehemalige Jugend- und Auszubildendenvertreter – und die zweistufige tarifliche Ausschlussfrist
Tarifliche Ausschlussfristen, die in ihrer zweiten Stufe eine „gerichtliche Geltendmachung“ verlangen, werden nicht dadurch gewahrt, dass ein (ehemaliger) Jugend- und Auszubildendenvertreter dem Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG entgegentritt. Tarifliche Ausschlussfristen, die in ihrer zweiten Stufe eine „gerichtliche Geltendmachung“
LesenEinsatz von Fremdpersonal – und die Beteiligung des Betriebsrats
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen. Gemäß § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine
LesenBetriebliche Bildungsmaßnahmen für ausländische Arbeitnehmer – und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat bei einem Einsatz von Arbeitnehmern eines ausländischen Tochterunternehmens im Betrieb der Arbeitgeberin, dem herrschenden Unternehmen, zu Schulungs- und Fortbildungszwecken unter dem Gesichtspunkt der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen kein Mitbestimmungsrecht. Nach § 98 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Der
LesenBetriebsräte – und die Freistellung für Schulungsveranstaltungen
Es besteht kein Freistellungsanspruch von Betriebsräten zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, der im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. Anspruchsgrundlage für die geltend gemachte Verpflichtung der Arbeitgeberin, die Betriebsräte von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist insbesondere nicht § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs.
LesenBeschlussverfahren – und die hinreichende Bestimmtheit des Antrags
Im Beschlussverfahren muss ein Antrag ebenso bestimmt sein wie im Urteilsverfahren. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt auch für das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge. Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Beteiligten nicht zweifelhaft ist. Der in
LesenDas Funktionspostfach für den Betriebsrat
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Einrichtung eines eigenen externen Funktionspostfaches verlangen, auch wenn er über einen eigenen Blog im betriebsinternen Intranet verfügt. Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, ob die beanspruchte Kommunikationstechnik erforderlich i. S. v. § 40 Abs. 2 BetrVG ist,
LesenRufbereitschaft für mehrere Betriebe – und der Gesamtbetriebsrat
Benötigt die Arbeitgeberin nicht Arbeitnehmer aus mehreren Betrieben, um eine Rufbereitschaft zu gewährleisten, so begründet die unternehmerische Entscheidung, diese Rufbereitschaft auf alle Betriebe zu verteilen, kein Erfordernis, welches für den Gesamtbetriebsrat zuständigkeitsbegründend ist. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat (oder auch der Gesamtbetriebsrat) über Beginn
LesenDie Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats
Die Hinzuziehung von Hilfspersonen durch den Betriebsrat, die ihn bei der Kommunikation mit der Belegschaft unterstützen sollen (sog. Kommunikationsbeauftragte), ist nicht generell unzulässig. Allerdings muss der Einsatz dieser Hilfspersonen auf die Hilfstätigkeit der Informationsvermittlung zwischen Betriebsrat und Belegschaft beschränkt sein und darf eine direkte Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht
LesenDer Betriebsrat – und seine Hilfspersonen
Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erfordern eine Organstruktur. Arbeitnehmer, die lediglich Hilfsfunktionen für den Betriebsrat wahrnehmen und nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind, sind keine zusätzliche Arbeitnehmervertretung iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Der Gesetzgeber hat die organisatorischen Bestimmungen des
LesenLeiharbeitnehmer – und die Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes
Bei der Ermittlung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 mit zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht hat die so genannte Zwei-Komponenten-Lehre bei drittbezogenem Personaleinsatz eingeschränkt. Maßgeblich kommt es darauf an, welche Funktion dem Arbeitnehmerbegriff in §
LesenBetriebsratsschulung – und die Übernachtungskosten
Die Arbeitgeberin ist nach § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die Mitglieder des Betriebsrats von der Verpflichtung zur Zahlung der Übernachtungskosten freizustellen, die anlässlich der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung (hier: an einem Seminar zum Betriebsverfassungsrecht) entstanden sind. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat
LesenBetriebliche Lohngestaltung – Mitbestimmung des Betriebsrats und die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern. Die im Arbeitsvertrag getroffene
LesenPersonelle Einzelmaßnahmen – und der Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats
Die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG voraus. Dieser hat den Betriebsrat über die geplante personelle Einzelmaßnahme unter Vorlage der erforderlichen Urkunden zu unterrichten. Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die
LesenFreistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte. Die Prüfung der Erforderlichkeit hat der Betriebsrat nicht
LesenBesetzung einer Einigungsstelle
Bei der Entscheidung über die Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden sowie der Festlegung der Anzahl der Beisitzer auf Seiten der Betriebsparteien ist das Gericht an die Vorschläge der Beteiligten nicht gebunden. Auch bei der Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle hat das Gericht gemäß § 99 Abs. 1 Satz 3 ArbGG in Verbindung
LesenBlutspendedienst – nicht karitativ aber mitbestimmt
Ein Blutspendedienst unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung. Die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetrieb ist mit der Verfassung vereinbar. Dies hatte das und die Tendenzeigenschaft eines Blutspendedienstes im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG verneint. Das Bundesverfassungsgericht nahm nun eine gegen diesen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gerichtete
LesenDas Mobbingseminar des Betriebsrats
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören
LesenBefragung von sachkundigen Arbeitnehmern durch den Betriebsrat
Sachkundige Arbeitnehmer iSd. § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG können vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers oder von ihm bestimmter Personen befragt werden. Dies folgt für das Bundesarbeitsgericht aus der Auslegung von § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber, soweit es zur ordnungsgemäßen
LesenEinigungsstellenverfahren – und die Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Durch Tarifvertrag kann keine vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Zuständigkeit für die Ausübung der Beteiligungsrechte bestimmt werden. Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen ein Recht auf Anhörung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz im Einzelfall am Verfahren beteiligt sind. Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist
LesenBetriebliche Lohngestaltung – und die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften, die den Arbeitnehmer belasten. Das soll verhindern, dass der Arbeitgeber dem Einigungszwang mit dem Betriebsrat durch Rückgriff auf arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ausweicht. Dem Arbeitgeber darf aus
LesenZutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb
Beschäftigt ein Arbeitgeber (Entleiher) Arbeitnehmer, die ihm von einem anderen Unternehmen (Verleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden, ist er nicht verpflichtet, den Mitgliedern des in dem Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats jederzeit und unabhängig von einem konkreten Anlass Zutritt zu seinem Betrieb zu gewähren. Ein solcher Anspruch ergibt sich gegenüber der
LesenDas Ende des Gesamtbetriebsrates
Das Amt des Gesamtbetriebsrats endet nicht schon dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung vorübergehend entfallen, sondern erst, wenn von dem dauerhaften Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen auszugehen ist. Nach § 47 Abs. 1 BetrVG ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Die Bildung des Gesamtbetriebsrats ist,
LesenFrauenquote bei der Betriebsratswahl
Die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats ist nicht nachträglich anzupassen, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. Gemäß § 15 BetrVG muss das Geschlecht der Minderheit in einem Betriebsrat mindestens seinem zahlenmäßigen Anteil an der Belegschaft entsprechend vertreten sein. Dies wird durch entsprechende Verfahrensregeln sichergestellt. Im hier vom Arbeitsgericht
LesenDer Betriebsrat im Pflegeheim – und die Überlassung von Stichtagserhebungen
Dienen Stichtagserhebungen, die nach einer VO erhoben werden müssen, nicht ausschließlich der Festlegung des Budgets zwischen den Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung, sondern übergeordnet auch und gerade dem Ziel einer ausreichenden zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung der Patienten, sind diese dem Betriebsrat dennoch nicht vorzulegen, wenn die Arbeitgeberin nicht verpflichtet ist, die selben
LesenBetriebsvereinbarung – und der erforderliche Beschluss des Betriebsrat
Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt einen darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss voraus. Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes handelt der Betriebsrat als Kollegialorgan. Er bildet seinen gemeinsamen Willen durch Beschluss (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Dieser ist beachtlich, wenn er ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dazu muss der Betriebsrat beschlussfähig iSd. § 33
LesenMitarbeiterbefragung – und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung von mitbestimmungswidrigen Maßnahmen zu, wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG verletzt. Dieser Anspruch setzt grundsätzlich auch keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1
LesenKommunikationsbeauftragter des Betriebsrats
Sogenannte Beauftragte des Betriebsrats, die den Betriebsrat in der Kommunikation mit der Belegschaft unterstützen sollen, ohne dass ihnen betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen werden und die nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind, sind grundsätzlich mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar. Solche Beauftragte des Betriebsrats, die nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind,
LesenDie Kündigungsandrohung gegenüber dem Betriebsratsbeisitzer in der Einigungsstelle
Droht der Arbeitgeber einem vom Betriebsrat benannten Beisitzer wegen dessen Äußerungen in der Einigungsstelle eine Kündigung an, oder leitet er ein Verfahren nach § 103 BetrVG ein, kann dies eine unzulässige Behinderung imSinne des § 78 BetrVG darstellen. In einem solchen Fall ist auch der Betriebsrat in eigenen Rechten aus
LesenBetriebsübergang – und die Nachfolge im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtet sich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf. Für das Prozessrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiellrechtlich berechtigt oder verpflichtet ist. Wird der „Arbeitgeber“
LesenVereinfachtes Wahlverfahren zur Hauptschwerbehindertenvertretung
Es verstößt gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens, wenn die Wahl zur Hauptschwerbehindertenvertretung entgegen § 97 Abs. 7 iVm. § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt wird. Nach § 97 Abs. 7 iVm. § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX sind die – wie hier
LesenDie nicht zur Weihnachtsfeier eingeladene Gewerkschaft – und die Auflösung des Betriebrats
Verhindert ein Betriebsrat durch absichtliche Irreführung die Teilnahme einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft an einer Veranstaltung, die nach Ansicht des Betriebsrats eine Betriebsversammlung sein soll und führt er weder auf Antrag der Gewerkschaft eine ordnungsgemäße Betriebversammlung noch überhaupt die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Betriebsversammlungen durch, stellt dies eine grobe Verletzung
LesenWahl der Schwerbehindertenvertretung – und der Grundsatz der Öffentlichkeit
Zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bei der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung reicht es nicht aus, dass der Vorgang im Großen und Ganzen beobachtet werden kann. Die Beobachtungsmöglichkeit dient der angemessenen Kontrolle des Auszählungsablaufs durch die Öffentlichkeit. Dazu
LesenWahl der Schwerbehindertenvertretung – und die Streichung eines Bewerbers von einem Wahlvorschlag
Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen enthält keine Regelung, die es zulässt, dass Wahlbewerber, die ihre Zustimmung zur Kandidatur zurückziehen vom Wahlvorstand unter Beibehaltung des Wahlvorschlages im Übrigen gestrichen werden können. Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen sieht die Befugnis des Wahlvorstandes, einen Bewerber von Wahlvorschlägen zu streichen und den Bewerber damit unberücksichtigt zu lassen, nur
LesenSchulungskosten eines Betriebsratsmitglieds
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit
LesenHinzuziehung eines sachverständigen Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Durch das Erfordernis einer Vereinbarung wird dem Arbeitgeber insbesondere die Möglichkeit eröffnet, im Hinblick auf die von ihm zu
LesenKein Wirtschaftsausschuss für die Behindertenwerkstatt
Eine von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach §§ 136 ff. SGB IX ist ein Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, das unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dient und in dem nach § 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
LesenBetriebsverfassungswidriges Verhalten des Betriebsrats – und der Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat gegen den Betriebsrat keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen. Er kann das Bestehen von Unterlassungspflichten des Betriebsrats im Wege eines Feststellungsantrags gerichtlich klären lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies im Beschluss vom 17.03.2010 zum in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierten Verbot parteipolitischer Betätigung
LesenEinsatz von Fremdpersonal – und das Beteiligungsrecht des Betriebsrats
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen. Für die Mitbestimmung bei Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es auf die Eingliederung
LesenVersetzung eines Arbeitnehmers – und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats
Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen räumlich weit entfernten Ort stellt einen Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar. Dieser Nachteil kann aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung keine Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer am bisherigen Beschäftigungsort besteht. Im Rahmen eines
LesenDer separate Telefon- und Internetanschluss für den Betriebsrat
Der Möglichkeit der Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs des Betriebsrats kann durch entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat begegnet werden und erfordert keinen separaten Telefon- und Internetanschluss des Betriebsrats. Dem Verlangen des Betriebsrats nach einem uneingeschränkten Internetzugang steht das Interesse des Arbeitgebers entgegen, den Zugriff auf Seiten mit
LesenDie Fachzeitschrift für den Betriebsrat
Ein Arbeitgeber muss seinem Betriebsrat ein Abonnement der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ bezahlen. Zwar sind im Internet umfassende Informationen zugänglich, jedoch in unstrukturierter Form. Ddeshalb ist es vom Beurteilungsspielraum des Betriebsrats gedeckt, wenn er eine Fachzeitschrift, die ihm in geordneter Fassung den Zugang zu arbeitsrechtlichen Problemen ermöglicht, als Sachmittel geltend
LesenSonderkündigungsschutz für die Bewerber für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl
Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Für die Grenzziehung kommt es auf den Inhalt und den Kontext der Äußerungen
LesenUnternehmensübergreifende Matrixstrukturen – und die betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten
Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führen, dem die Mitarbeiter zugeordnet sind, die dieser Vorgesetzte zu führen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Vorgesetzten eine Arbeitsaufgabe im Konzern zugewiesen ist, die zumindest teilweise dem
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