Das italienische Vorurteil

In einem Mitgliedstaat der EU (hier: Italien) ergangene Verurteilungen haben grundsätzlich die gleichen verfahrens- und materiellrechtlichen Wirkungen wie deutsche Verurteilungen.

Dass die durch das Berufungsgericht Salerno erfolgte Verurteilung wegen „Diebstahls unter Gewaltanwendung oder Einsatz von Waffen oder Gewaltandrohung oder Androhung

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Betrug und Diebstahl – gewerbsmäßig

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will.

Dabei muss die die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnende Wiederholungsabsicht gerade dasjenige Delikt betreffen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert

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Das ergaunerte Mobiltelefon

Hat sich der Täter eine Sache durch Täuschung verschafft, so ist für die Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens maßgebend.

  • Betrug liegt
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Einbruch – in den Keller

Die Vorschrift des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen in eine Wohnung voraus.

voraus. Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum

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Hehlerei oder doch Diebstahl?

Ein eindeutiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei aufgrund bestehender Postpendenz scheidet aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte den Diebstahl als Alleintäter begangen hatte.

Damit bleibt offen, ob er das von ihm später veräußerte Diebesgut von einem anderen Vortäter

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Dieb? Vielleicht. – Hehler? Sicher!

Bei Nichterweislichkeit der Beteiligung am Diebstahl (Vortat) und Verurteilung der sicher festgestellten Hehlerei ist der Angeklagte zugleich vom Vorwurf der Vortat freizusprechen, weil nur durch einen Freispruch klargestellt wird, dass die Strafklage hinsichtlich des anderen Vorwurfs verbraucht und ein neues

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Einweisung eines Kleptomanen

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der

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Bandendiebstahl

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds einen Diebstahl der in § 243 Abs. 1 Satz

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Bande

Eine Bande im Sinne der §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse

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Blankofahrscheine

Die Weitergabe von (der Herstellung von DB-Monatsfahrscheinen dienenden) Blankofahrscheinen durch einen Mitarbeiter stellt einen Diebstahl dar, weil der Mitarbeiter hierdurch den übergeordneten Gewahrsam seines Arbeitgebers bricht. Zugleich begeht er hierdurch Beihilfe zur (späteren) Urkundenfälschung der Hinterleute.

Ein Ladeninhaber besitzt hinsichtlich

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Unterbringung bei Diebstahlsgefahr

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der

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Ungleichartige Wahlfeststellung

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält auch auf die Anfrage des 2. Strafsenats an seiner bisherigen Rechtsprechung zur ungleichartigen Wahlfeststellung fest. Danach ist eine wahldeutige Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei zulässig. Damit dürfte wohl demnächst der Große Bundesgerichtshof

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Die Vollendung des Diebstahls

Die Wegnahme in Zueignungsabsicht ist dann vollendet, wenn fremder Gewahrsam gebrochen und neuer Gewahrsam begründet ist.

Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne

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Der angebliche Fahrzeug-Diebstahl

Eine Kaskoversicherung hat keines Wertersatz für ein angeblich gestohlenes Fahrzeug zu leisten, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit der Diebstahl des Fahrzeugs nur vorgetäuscht worden ist und der Versicherte den Diebstahl nicht beweisen kann.

So das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden

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Diebstahl eines Fahrradstoßdämpfers

Ist in den Versicherungsbedingungen einer Fahrrad-Diebstahlversicherung festgehalten, dass der Diebstahl des Fahrrades – einschließlich der sich an diesem befindenden Teile – versichert ist, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn das Fahrrad selbst nicht abhanden gekommen ist, sondern nur ein Teilediebstahl

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Der Dieb und das Teppichmesser

Alleine aus dem Umstand, dass der auf frischer Tat betroffene Diebstahlstäter sich nicht sofort des Diebesguts entledigt, kann nicht auf das Vorliegen einer Beuteerhaltungsabsicht im Sinne des § 252 StGB geschlossen werden. Führt der Diebstahlstäter bei seiner Tat in einer

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Der angekündigte Diebstahl

Auch wenn das Verschwinden von Kraftfahrzeugen mit polizeilichen Mitteln nicht immer aufgeklärt werden kann, so muss bei erheblicher Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls ein Teilkaskoversicherer nicht zahlen.

In einem jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall wollte der Kläger vom Versicherer

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