Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung

Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen.

Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bereits geklärt, dass die nach § 171 Abs. 5 AO gehemmte Festsetzungsfrist nicht abläuft,

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Steuern verjähren nicht am Wochenende

Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sog. Antragsveranlagung

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Hinzuziehung bei Festsetzungsverjährung

Eine Hinzuziehung ist nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich.

Zwar ist der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 174 Abs. 4 Satz 3 AO grundsätzlich unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides

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Steuerbescheid per Telefax

Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt.

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung wird eine gesetzlich gebotene Schriftform auch durch Übersendung per Telefax gewahrt.

Ein Telefax gewährleistet gleichermaßen den mit dem Gebot der Schriftlichkeit

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