Ein Insolvenzverwalter kann eine Riester-Rentenversicherung dann wirksam kündigen und die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen, wenn eine Förderung in Form von staatlichen Zulagen auf das Kapital noch nicht erfolgt ist. Unpfändbar sind nur geförderte Altersvorsorgevermögen, die bloße Möglichkeit einer späteren Förderung
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