Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste jetzt zu der Frage Stellung genommen, ob die Nichteintragung eines Freibetrages für häusliche Arbeitszimmer für Lehrer auf der Lohnsteuerkarte rechtswidrig war.
Die Kläger sind beide Lehrer und nutzen in ihrem Einfamilienhaus jeweils ein Arbeitszimmer. In den
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