Übernimmt der Rechtsanwalt ein Mandat, so hat er zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, um die übernommene Rechtsvertretung fehlerfrei vornehmen zu können, weil er nur dann eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen hat.
Mit dieser Verpflichtung korrespondiert eine vertragliche Informationspflicht
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