Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 24 BAT, die für die Nachfolgebestimmung des § 14 TVöD herangezogen werden kann, ist die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend § 106 GewO grundsätzlich einzuhalten

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Reisekosten einer mehrtätigen Schulfahrt

Der Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten – wie er derzeit gängige Verwaltungspraxis zumindest in Nordrhein-Westfalen ist – ist unwirksam. Schulfahrten sind nach den Wanderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen

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Strukturausgleich und Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

Ob Anspruch auf die Zahlung eines Strukturausgleichs nach § 12 TVÜ-Bund besteht, bestimmt sich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund und der Strukturausgleichstabelle grundsätzlich nach den Verhältnissen bei Inkrafttreten des TVÜ-Bund. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien einer ausdrücklichen Regelung. Dieses strikte Regel-Ausnahme-Prinzip des

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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf den jeweiligen Bundes-Angestelltentarifvertrag und die ihn ergänzenden Tarifverträge, werden infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung regelmäßig die an dessen Stelle tretenden Nachfolgetarifverträge erfasst. Bei der ergänzenden Vertragsauslegung des Arbeitsvertrages eines Arztes kann, wenn die Tarifregelungen im Bereich der Vereinigung der

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Zulage für nicht ständige Schichtarbeit

Der Anspruch auf die Zulage für nicht ständige Schicht-/Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD setzt den mindestens einmaligen tatsächlichen Einsatz in allen geforderten Schichten innerhalb eines Monatszeitraums voraus. Hinsichtlich der geforderten Nachtschicht kann nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD eine

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Funktionszulage Schreibdienst

Die Funktionszulage Schreibdienst war im Zeitpunkt der Ablösung des BAT durch den TVöD im September 2005 keine tarifvertraglich zustehende Funktionszulage iSd. § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund und ist deshalb nicht in das Vergleichsentgelt eingeflossen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund sind nach dem TVöD nicht mehr

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Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

Nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein Gesamtvolumen gebildet. Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung nach dort festzulegenden Kriterien erfolgen. Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer ein sog. undifferenziertes Leistungsentgelt, das das Gesamtvolumen nur etwa zur

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Keine altersabhängige Staffelung beim Urlaub

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält eine Bestimmung, wonach Arbeitnehmer, die bestimmte Altersgrenzen erreicht haben, zusätzliche Urlaubstage erhalten. Diese Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD verstößt nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG in

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Kinderbezogene Besitzstandszulage

Die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder steht einem im öffentlichen Dienst eines Landes Beschäftigten ab Januar 2008 ungeachtet des Umstands zu, dass das Land ihm im Oktober 2006 keinen kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag gezahlt hat. Für den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder ist allein erforderlich, dass

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Notebook

Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

Auch wenn § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der in den TVöD übergeleiteten Beschäftigen zu den regulären Stufen des TVöD noch an die altersbezogene Grundvergütung im BAT anknüpft, die gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, verletzt diese Bestimmung das Verbot der Altersdiskriminierung nicht. Für die Zuordnung

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Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung

Wird ein Arbeitnehmer rückwirkend höhergruppiert und wird für die Referenzmonate nachträglich weiteres Entgelt gezahlt, so fließt dieses Entgelt in die Berechnung der Jahressonderzahlung mit ein. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien über die Höhe der Jahressonderzahlung für 2008. Die Klägerin ist seit 1984 für die Beklagte

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Notar

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

Die der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterfallende Rechtsanwendung des Arbeitgebers wird durch einen diesem von den Urhebern der kollektiven Vergütungsordnung eingeräumten Beurteilungsspielraum nicht ausgeschlossen. Der Betriebsrat ist bei einer geänderten Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb derselben Entgeltgruppe zu beteiligen. Es handelt sich in jedem denkbaren Fall

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Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund

Bei der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund handelt es sich um eine dem Familienzuschlag nach §§ 39, 40 BBesG entsprechende Leistung. § 11 TVÜ-Bund ist eine Rechtsgrundverweisung. Die Anspruchsberechtigung dem Grunde nach im Sinne von § 40 Abs. 5 BBesG regelt für die kinderbezogenen Teile des Ortszuschlags des tarifbeschäftigten Ehegatten

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Urlaubstage bei einer 6-Tage-Arbeitswoche

§ 26 Abs. 1 TVöD gewährleistet bei jährlich 30 Arbeitstagen Urlaub eine zusammenhängende Urlaubsdauer von sechs Wochen in der Fünf-Tage-Woche. Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, ist die Anzahl der Urlaubstage mit dem Ziel einer gleichwertigen Urlaubsdauer durch „Umrechnung“ zu ermitteln. Die Anzahl der Urlaubstage erhöht oder

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Funktionszulage im Schreibdienst

Seit dem Inkrafttreten des TVöD besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst. Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig waren, eine Funktionszulage in Höhe von 8% ihrer

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Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

Im Vergütungssystem des BAT war bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten nach Erfüllung der erforderlichen Bewährungszeit der Aufstieg des Angestellten in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg). Ebenso konnten Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zu einem Aufstieg führen (Fallgruppenaufstieg). Die Höhe der Grundvergütung hing von der Vergütungsgruppe und von der erreichten Lebensalterstufe ab. Darüber hinaus

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Wirksamkeit von tarifvertraglichen Altersgrenzen

Die tarifvertragliche Altersgrenze, die in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 a TVöD-V regelt, dass ein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendete, war nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts wirksam. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall

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Feiertage und die Sollarbeitszeit im öffentlichen Dienst

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD ist die Sollarbeitszeit der Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen dienstplanmäßig frei haben und ihre Arbeitszeit an anderen Tagen erbringen müssen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden zu verringern. So verneinte jetzt das Bundesarbeitsgericht den Anspruch eines bayerischen Arbeitnehmers auf Erteilung einer Zeitgutschrift gemäß

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Notebook

Elternzeit und die Stufenlaufzeit des TVöD

Die Elternzeit ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst nicht anzurechnen. Die Vergütung nach dem TVöD richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Stufe,

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Strukturausgleich beim Übergang zum TVöD

„Vergütungsgruppe“ im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts vom 13.09.2005 (TVÜ-Bund) in Verbindung mit der Anlage 3 zum TVÜ-Bund ist diejenige Vergütungsgruppe, in welche der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Überleitung in den

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Undifferenziertes Leistungsentgelt und der TvÖD

Ein Anspruch auf undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch ohne Entgeltanspruch für September 2007. § 18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 regelt Rahmen und Grundsätze des ab dem 1. Januar 2007 einzuführenden Leistungsentgelts. Die Durchführung der Vorschrift

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Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit von Entgeltregelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes mit dem Verbot der Altersdiskriminierung ersucht. Seit dem 1. Oktober 2005 ersetzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter anderem im Tarifbereich des Bundes den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Im BAT

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Strukturausgleich bei Überleitung in den TVöD

Im Vergütungssystem des BAT war bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten nach Erfüllung der erforderlichen Bewährungszeit der Aufstieg des Angestellten in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg). Ebenso konnten Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zu einem Aufstieg führen (Fallgruppenaufstieg). Die Höhe der Grundvergütung hing von der Vergütungsgruppe und von der erreichten Lebensalterstufe ab. Das Vergütungssystem

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Händewaschen als Arbeitszeit

Nach Inkrafttreten des TVöD besteht im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten als Vor- bzw. Nachbereitungszeiten. Etwas anderes gilt jedoch für Zeiten der Desinfektion, bei der der Arbeitnehmer bereits besondere Sorgfaltspflichten zu beachten hat. In einem jetzt vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Rechtsstreit führt dies zum Beginn der vergütungspflichtigen Arbeit

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Arbeitszeit für Schulhausmeister

Schulhausmeister, die weitgehend selbstbestimmt tätig sind, müssen bei regelmäßigem Anfall von Bereitschaftszeiten nach Abschn. A des Anhangs zu § 9 TVöD dafür Sorge tragen, dass sie innerhalb des festgesetzten Ausgleichszeitraums die tariflichen Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit einhalten. Ist der Ausgleichszeitraum gem. § 6 Abs. 2 TVöD entsprechend lang bemessen, sind

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Arbeiter dürfen mehr verdienen als ihre Vorgesetzten

Die Tarifregelungen zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verletzen Art. 3 Abs. 1 GG nicht, soweit sie dazu führen, dass ein angestellter Meister eine geringere Vergütung als die ihm unterstellten Lehrgesellen erhält. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschritten. Dies urteilte

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Eingruppierung von Mitarbeitern

In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Einem erneuten Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 BetrVG

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Die Küchenhilfe im öffentlichen Dienst

Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD (als Entgeltgruppe für einfachste Tätigkeiten nach dem TVöD) steht nicht entgegen, dass sich dessen Gesamttätigkeit aus mehreren Teiltätigkeiten im Tarifsinne zusammensetzt, von denen nicht alle nach der Entgeltgruppe 1 TVöD zu bewerten sind. Nach den gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA

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Der Rot-Kreuz-Ehegatte

Bestimmung des Vergleichsentgelts bei Beschäftigung des Ehegatten beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Wurde ein Angestellter zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005, vom Bundes-Angestelltentarifvertrag in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übergeleitet, war ein Vergleichsentgelt zu bilden. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA war dabei grundsätzlich der Ortszuschlag der

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Stufenaufstieg von Arbeitern in kommunalen Diensten

Unter der Geltung des TVöD richtet sich die Höhe des Gehalts nach der Entgeltgruppe, in die der jeweilige rbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung dann weiter nach der Entgeltstufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Für die bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigten Arbeiter ist dabei die

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Besitzstandszulage bei der Caritas

Ein im Geltungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) beschäftigter Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag, wenn sein Ehepartner bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt ist und dessen Arbeitsverhältnis zum 1. Oktober 2005 vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen

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Überleitung vom BAT zum TVöD

Mit der Frage des Vergleichsentgelts bei der Überleitung eines Arbeitsverhältnisses vom BAT in den TVöD hatte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht zu befassen: Wurde ein städtischer Angestellter zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005, vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet, war ein Vergleichsentgelt zu bilden. Gem.

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Schiffsfreizeit

Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung aber, so

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Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst

Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen zwei oder mehr jeweils weniger als zwölf Stunden umfassende Rufbereitschaften an, so liegen mehrere Rufbereitschaften iSv. § 8 Abs. 3 TVöD-V vor. Für diese Rufbereitschaften ist deshalb lediglich eine Stundenvergütung von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts

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Stundenweise Rufbereitschaft

§ 8 Abs. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienstes (TVöD) bestimmt, dass im Fall einer stundenweisen Rufbereitschaft ein Entgelt je Stunde der Rufbereitschaft von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts gezahlt wird. Eine stundenweise Rufbereitschaft liegt nach der tariflichen Definition bei einer ununterbrochenen Rufbereitschaft von weniger als zwölf Stunden vor.

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Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten

Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, verrichtet nach einer aktuellen Entscheidung des Bundearbeitsgerichts keine einfachsten Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe 1 (EG 1) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhaltsreinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde, sowie einen

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Chefarztvergütung

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat sich die Vergütung des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses, in dessen Arbeitsvertrag eine Koppelung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des damals geltenden BAT vereinbart worden ist, nicht nach dem TV-Ärzte/VkA Tarifgebiet West zu richten. In dem Streitfall orientierte sich ein Bestandteil der einem Chefarzt zu zahlende

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Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodell Gleitzeit in Anspruch nehmen

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