Ein Anspruch auf Geldausgleich für jede zuviel geleistete Arbeitsstunde eines Berliner Feuerwehrbeamten ist nach 3 Jahren verjährt, wenn die Voraussetzungen für eine zeitweilige Hemmung dieser Verjährungsfrist wegen schwebender Verhandlungen oder wegen des Abschlusses eines Stillhalteabkommens nicht vorliegen.
So das Bundesverwaltungsgericht
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