Folgenbeseitigungsanspruch und Verjährung

Der An­spruch des Ei­gen­tü­mers ge­gen­über dem ho­heit­li­chen Stö­rer, die zu Be­sei­ti­gung der Stö­rung not­wen­di­gen Maß­nah­men zu dul­den, un­ter­liegt nicht der Ver­jäh­rung.

Die hier in Rede stehende unstreitig rechtswidrige Überbauung führt zur Beeinträchtigung von Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs.

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Verjährung des Anspruchs auf Erstattungszinsen

§ 49a Abs. 4 Satz 2 VwVfG re­gelt nur den An­spruch auf Zwi­schen- oder Ver­zö­ge­rungs­zin­sen. Auf Er­stat­tungs­zin­sen (§ 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG) ist er nicht an­wend­bar. Auf den An­spruch auf Er­stat­tungs­zin­sen sind die Ver­jäh­rungs­vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches (§§

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Oberlandesgericht München

Verjährung trotz Forderungsanmeldung

Kommt einer Forderungsanmeldung mangels ordnungsgemäßer Individualisierung keine verjährungshemmende Wirkung zu, gilt gleiches für eine auf ihrer Grundlage erhobene Feststellungsklage.

Nur eine ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Forderungsanmeldung hemmt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB die Verjährung. Die Anmeldung muss

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Die vergrabene Papagoyen-Kette

Auch wenn durch einen Bescheid aus dem Jahr 2010 festgestellt worden ist, dass eine Stadt Eigentümerin eines Gegenstandes geworden ist, dieser Gegenstand sich aber bereits seit dem Jahre 1945 im Besitz einer Familie befindet, ist der für die Verjährung maßgebliche

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Die vergessene Wiedervorlage

Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit in dem noch § 51b BRAO, der durch das Verjährungsanpassungsgesetz mit Wirkung

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Landgericht Hamburg

Verjährung trotz Klageerhebung

Die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im Schadensersatzprozess erfolgte bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes eines im Wege der objektiven Klagehäufung nachträglich – noch vor Ablauf der Verjährungsfrist – eingeführten weiteren Streitgegenstandes, hat für die Verjährung keine Rückwirkung.

Insoweit

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Verjährung eines Wiederkaufsrechts

Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.

Das Ausübungsrecht des Wiederkaufs unterliegt anders als die aus seiner Ausübung entstehenden Ansprüche

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Schreibblock

Verjährung bei Gaspreisüberzahlung

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.

Der Rückzahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt gemäß §

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