Die Weisung des Gerichtes gegenüber dem Sachverständigen – hier: dass die Teilnahme des beklagten Zahnarztes an der sachverständigen Untersuchung seiner ehemaligen Patientin, der Klägerin, nur mit deren Einwilligung erfolgen darf – ist nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar.
Die Beschwerde gegen die
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